Vereinsbeitritt

Mitglieder können werden

... Angehörige von psychisch kranken Menschen, die ihren Wohnsitz im Einzugsbereich Hochfranken haben. Sie gelten als ordentliche Mitglieder.

... natürliche und juristische Personen, die den Zweck und die Ziele des Vereins bejahen und bei seiner Arbeit unterstützen wollen. Sie gelten als fördernde Mitglieder und können an der Meinungsbildung beratend mitwirken.

 

Die Mitglieder im Ortsverein sind automatisch Mitglieder im Landes- und Bundesverband.

Der Landesverband und seine Mitgliedsvereine werden ausschließlich von betroffenen Angehörigen ehrenamtlich geleitet. Verband und Vereine sind politisch und konfessionell neutral.

Beitrag und Spenden sind steuerlich absetzbar.

Und wer fragt nach mir?

Angehörige zwischen Verantwortung und Selbstbestimmung
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